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2BFW

2BFW

Nützliches

Im Zentrum unseres Unterrichts steht der Schüler mit seinen jeweiligen Erfahrungen und Voraussetzungen. Davon ausgehend schaffen wir Entwicklungsmöglichkeiten.

2-jährige kaufmännische Berufs­fach­schule (Wirtschafts­schule)

Die Wirtschaftsschule ist eine zweijährige Vollzeitschule. Sie schließt mit der Fachschulreife (mittlere Reife) ab.

Die Schüler*innen sollen in der Wirtschaftsschule die fachtheoretischen und -praktischen Grundkenntnisse für spätere Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung erwerben und ihre Allgemeinbildung vertiefen. Mit dieser Qualifikation werden die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöht. Außerdem hat die Wirtschaftsschule eine „Brückenfunktion“ für den Übergang in weiterführende Schulen.

Begabte Schüler können nach erfolgreichem Abschluss der Wirtschaftsschule das Berufskolleg oder das Wirtschaftsgymnasium besuchen.

Die Stundentafel ist im Flyer dargestellt.

Aufnahme­bedingungen

Aufgenommen werden Schüler*innen mit:

  • einem Hauptschulabschluss

  • dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums

  • dem Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder der Gemeinschaftsschule auf dem Niveau M oder dem Abgangszeugnis der Klasse 8 des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf

  • dem Nachweis eines der oben genannten gleichwertigen Bildungsstandes

  • dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder der Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht wurde, sofern noch Plätze frei sind. Des Weiteren können Bewerber von der Realschule mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 auf dem Niveau M aufgenommen werden, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.

Alle Schüler*innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.

Aufgenommen werden Schüler*innen mit:

  • einem Hauptschulabschluss

  • dem Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums

  • dem Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder der Gemeinschaftsschule auf dem Niveau M oder dem Abgangszeugnis der Klasse 8 des Gymnasiums, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf

  • dem Nachweis eines der oben genannten gleichwertigen Bildungsstandes

  • dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder der Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erreicht wurde, sofern noch Plätze frei sind. Des Weiteren können Bewerber von der Realschule mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 auf dem Niveau M aufgenommen werden, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.

Alle Schüler*innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.